Wird auch bezahlt, wenn es nach der Diagnose nicht zu einer OP kommt (bei reinem OP-Schutz)?
Die kurze Antwort
Nein, im reinen OP-Schutz werden die Untersuchungskosten nicht bezahlt, wenn nach der Diagnose keine Operation stattfindet. Untersuchungen vor dem Eingriff, etwa Röntgen oder Narkosevorbereitung, zahlt die Versicherung nur, wenn die Operation auch stattfindet. Reicht eine konservative Behandlung aus, entfällt die Erstattung.
Die reine Operationskostenversicherung (OP-Schutz) übernimmt ausschließlich Kosten, die direkt mit einer Operation in Zusammenhang stehen. Das bedeutet:
- Voruntersuchungen sind versichert, wenn anschließend tatsächlich eine OP durchgeführt wird.
- Kommt es nach der Diagnose aber nicht zur Operation, dann werden die Kosten für die Untersuchung nicht erstattet.
Beispiel
- Dein Hund wird wegen Verdacht auf Kreuzbandriss untersucht.
- Der Tierarzt macht Röntgenaufnahmen und eine Diagnose.
- Stellt sich heraus, dass doch keine OP notwendig ist, dann zahlt die OP-Versicherung die Untersuchungskosten nicht.
Wann sind die Kosten versichert?
- Ja: Wenn die Untersuchung direkt zur OP führt (z. B. Narkosevorbereitung, Röntgen vor OP).
- Nein: Wenn nach der Untersuchung keine OP durchgeführt wird (z. B. konservative Behandlung reicht aus).
Kurz gesagt: Im reinen OP-Schutz zahlt die Versicherung nur dann für Untersuchungen, wenn es auch tatsächlich zu einer Operation kommt.
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