Inhaltsverzeichnis
Kurz gesagt
- Erstlaufzeit: Dein Vertrag läuft zunächst für den Zeitraum, der im Versicherungsschein steht (typisch 12 Monate). Er verlängert sich automatisch um je 1 Jahr, wenn niemand kündigt.
- Kündigen in der Erstlaufzeit: Du kannst zum Ablauf der Erstlaufzeit in Textform kündigen – ohne Frist.
- Ab dem 1. Verlängerungsjahr: Du kannst täglich in Textform kündigen. Die Police endet dann mit Ablauf des Tages, an dem die Kündigung eingeht (oder zu einem späteren, von dir genannten Datum).
- Kündigung durch den Versicherer: Die Gesellschaft kann mit 3‑Monats‑Frist zum Ablauf kündigen.
- Sonderrecht nach Schadenfall: Nach einer Leistung dürfen du oder der Versicherer binnen 1 Monat kündigen (bei dir sofort wirksam oder zum Ende des Versicherungsjahres).
Was bedeutet das für dich?
- Plane bequemerweise zum Jahresende – aber: Sobald du im Verlängerungsjahr bist, bist du maximal flexibel (tägliches Kündigungsrecht).
- Willst du wechseln, achte auf Wartezeiten und Selbstbeteiligung der Zielpolice, damit der Schutz nahtlos bleibt.
→ Mehr dazu: Wartezeit, Selbstbeteiligung
Häufige Fragen
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