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Wird eine Kastration / Sterilisation beim Hund bezahlt?

1 Min. LesezeitAktualisiert: 10. Juli 2026
Inhaltsverzeichnis

Ob die Kastration oder Sterilisation deines Hundes bezahlt wird, hängt vom Grund des Eingriffs und vom gewählten Tarif ab.

Freiwillige Kastration / Sterilisation

Ausnahme: In den Premium Plus Tarifen gibt es einen Zuschuss von 150 €, sowohl im Vollschutz als auch im Premium Plus OP-Schutz – und das ohne Wartezeit.

Eine freiwillige Kastration oder Sterilisation (z. B. zur Verhinderung von Nachwuchs oder aus praktischen Gründen im Alltag) wird grundsätzlich nicht übernommen.

Medizinisch notwendige Kastration / Sterilisation

Die Hundekrankenversicherung übernimmt die Kosten vollständig, wenn der Eingriff medizinisch notwendig ist, zum Beispiel bei:

  • Tumorerkrankungen der Geschlechtsorgane
  • schweren hormonabhängigen Erkrankungen
  • entzündlichen Veränderungen

👉 Hier gilt eine besondere Wartezeit von 6 Monaten, bevor die Kosten übernommen werden.

Wichtig zu wissen

  • Die medizinische Notwendigkeit muss immer vom Tierarzt nachgewiesen werden.
  • Bei freiwilligen Eingriffen gibt es nur in den Premium Plus Tarifen einen Zuschuss von 150 €.
  • Ansonsten sind Kastrationen oder Sterilisationen nur über die reguläre OP-Versicherung abgedeckt, wenn sie medizinisch erforderlich sind.

Fazit

  • Freiwillig: Zuschuss von 150 € im Premium Plus Vollschutz & Premium Plus OP-Schutz (ohne Wartezeit).
  • Medizinisch notwendig: volle Kostenübernahme über die OP-Versicherung (nach 6 Monaten Wartezeit).

👉 Kurz gesagt: Dein Hund ist abgesichert – aber der Umfang hängt davon ab, ob der Eingriff freiwillig oder medizinisch notwendig ist.

Mehr über die Leistungen und Ausschlüsse findest du hier:
👉 Ausschlüsse

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