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Schnelle Antwort: In 7 Bundesländern ist die Hundehaftpflicht für alle Hunde Pflicht: Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. In den übrigen 9 Ländern gilt sie nur für gefährliche oder gelistete Hunde, in Nordrhein-Westfalen zusätzlich für große Hunde ab 40 cm Schulterhöhe oder 20 kg. Bremen ist seit dem 1. Juli 2026 neu dazugekommen.
Wichtig ist der Unterschied zwischen Haftpflicht und Krankenversicherung. Die Haftpflicht zahlt, wenn dein Hund einem anderen etwas antut. Die Krankenversicherung zahlt, wenn deinem Hund selbst etwas passiert. Das eine ersetzt das andere nicht, und in mehr als der Hälfte aller Bundesländer brauchst du beides zusammen, damit du wirklich abgesichert bist.
Bei Dogcare24 bekommst du die Tierhalterhaftpflicht für 5,33 € im Monat als Zusatz zu deiner Hundekrankenversicherung. Dogcare24 arbeitet dabei exklusiv mit der Barmenia Versicherung zusammen.
Alles auf einen Blick
- 7 von 16 Bundesländern verlangen die Haftpflicht für jeden Hund, unabhängig von Rasse und Größe
- Bremen hat zum 1. Juli 2026 nachgezogen, mit Mindestdeckung von 500.000 € für Personen- und 250.000 € für Sachschäden
- Nach § 833 BGB haftest du für Schäden deines Hundes auch dann, wenn dich kein Verschulden trifft
- In Berlin und Hamburg liegt die geforderte Mindestdeckung bei 1 Million Euro
In welchen Bundesländern ist die Hundehaftpflicht Pflicht?
In sieben Bundesländern brauchst du für jeden Hund eine Haftpflichtversicherung, in neun weiteren nur unter bestimmten Bedingungen. Eine bundesweite Regelung gibt es nicht, jedes Land entscheidet selbst.
| Bundesland | Für wen Pflicht? | Rechtsgrundlage | Mindestdeckung |
|---|---|---|---|
| Berlin | alle Hunde | Hundegesetz Berlin | 1 Mio. € |
| Bremen | alle Hunde, neu seit 01.07.2026 | Bremisches Hundegesetz | 500.000 € / 250.000 € |
| Hamburg | alle Hunde | § 12 Hamburgisches Hundegesetz | 1 Mio. € |
| Niedersachsen | alle Hunde | NHundG | zusätzlich Sachkundenachweis |
| Sachsen-Anhalt | alle Hunde | HundeG LSA | keine feste Summe |
| Schleswig-Holstein | alle Hunde | Hundegesetz SH | Nachweis auf Verlangen |
| Thüringen | alle Hunde | § 2 ThürTierGefG | keine feste Summe |
| Nordrhein-Westfalen | gefährliche und große Hunde | § 11 LHundG NRW | 500.000 € / 250.000 € |
| Baden-Württemberg | gefährliche und gelistete Hunde | PolVO gefährliche Hunde | keine feste Summe |
| Brandenburg | im Einzelfall als gefährlich eingestufte Hunde | Hundehalterverordnung | keine feste Summe |
| Hessen | gefährliche und gelistete Hunde | HundeVO | keine feste Summe |
| Rheinland-Pfalz | gefährliche und gelistete Hunde | LHundG | keine feste Summe |
| Saarland | gefährliche und gelistete Hunde | PolVO gefährliche Hunde | keine feste Summe |
| Sachsen | gefährliche und gelistete Hunde | GefHundG | keine feste Summe |
| Mecklenburg-Vorpommern | nur gefährliche Hunde | HundehVO M-V | Nachweis bei Kontrolle |
| Bayern | keine Pflicht kraft Gesetzes | Art. 37 LStVG | Gemeinde kann Nachweis verlangen |
Zwei Punkte fallen dabei oft unter den Tisch. In Brandenburg wurde die Rasseliste zum 1. Juli 2024 abgeschafft. Dort zählt seitdem nur noch das tatsächliche Verhalten des einzelnen Hundes, nicht mehr seine Rasse.
Und in Bayern ist die Lage feiner, als viele Ratgeber schreiben. Art. 37 LStVG sagt, dass die Erlaubnis für einen Kampfhund vom Nachweis einer Haftpflichtversicherung abhängig gemacht werden kann. Das ist eine Entscheidung deiner Gemeinde, keine automatische Pflicht. Frag im Zweifel direkt beim Ordnungsamt nach.
Selbst wenn dein Land keine Pflicht kennt, verschwindet die Haftung nicht. Sie liegt weiterhin vollständig bei dir.
Was hat sich 2026 in Bremen geändert?
Bremen verlangt seit dem 1. Juli 2026 eine Haftpflichtversicherung für alle Hunde, nicht mehr nur für gelistete. Das neue Bremische Hundegesetz bringt drei Neuerungen auf einmal.
Erstens die Versicherungspflicht für jeden Hund, mit einer Mindestdeckung von 500.000 € bei Personenschäden und 250.000 € bei Sachschäden. Zweitens einen Sachkundenachweis, im Alltag Hundeführerschein genannt: Wer sich neu einen Hund anschafft, legt einen theoretischen Teil vor der Aufnahme ab und einen praktischen innerhalb eines Jahres. Drittens eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht per Mikrochip.
Für Hunde, die schon vor dem 1. Juli 2026 bei dir lebten, gilt beim Sachkundenachweis Bestandsschutz. Die Versicherungspflicht selbst betrifft dich aber auch dann.
Ab wann gilt mein Hund als großer Hund?
In Nordrhein-Westfalen gilt dein Hund als großer Hund, wenn er ausgewachsen mindestens 40 cm Schulterhöhe erreicht oder mindestens 20 kg wiegt. Es reicht, wenn einer der beiden Werte zutrifft.
Diese sogenannte 20/40-Regel steht in § 11 LHundG NRW und trifft mehr Hunde, als die meisten denken. Ein Labrador fällt darunter, ein Golden Retriever ebenfalls, auch ein kräftiger Mischling. Nordrhein-Westfalen ist damit das einzige Land, das die Versicherungspflicht an die Körpergröße knüpft statt an eine Rasseliste.
Welche Rassen in NRW zusätzlich als gefährlich gelten und welche Auflagen dann greifen, liest du in unserem Überblick zu den Listenhunden in NRW. Zu vielen dieser Auflagen gehört übrigens auch die Maulkorbpflicht.
Wie hoch muss die Deckungssumme sein?
Die geforderten Mindestsummen reichen von 500.000 € bis 1 Million Euro, je nach Bundesland. Berlin und Hamburg liegen mit 1 Million Euro am oberen Ende, Bremen und Nordrhein-Westfalen verlangen 500.000 € für Personenschäden und 250.000 € für Sachschäden.
Diese Zahlen sind gesetzliche Untergrenzen, keine Empfehlungen. Ein einziger Verkehrsunfall, den dein Hund auslöst, kann teurer werden. Wenn ein Autofahrer wegen deines Hundes ausweicht und dabei dauerhaft verletzt wird, kommen Behandlungskosten, Verdienstausfall und lebenslange Rentenzahlungen zusammen. Solche Fälle bewegen sich schnell im Millionenbereich.
Deshalb sollte deine Deckungssumme deutlich über dem gesetzlichen Minimum liegen. Die Tierhalterhaftpflicht bei Dogcare24 deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis 10 Millionen Euro ab und erfüllt damit die Vorgaben in jedem Bundesland.
Was zahlt die Haftpflicht und was die Krankenversicherung?
Die Haftpflicht zahlt für Schäden, die dein Hund anderen zufügt. Die Krankenversicherung zahlt für die Behandlung deines eigenen Hundes. Die beiden überschneiden sich an keiner Stelle.
| Was passiert | Haftpflicht | Krankenversicherung |
|---|---|---|
| Dein Hund beißt einen Passanten | ✅ zahlt | ❌ |
| Dein Hund reißt sich los und verursacht einen Unfall | ✅ zahlt | ❌ |
| Dein Hund zerkratzt die Tür der Mietwohnung | ✅ zahlt | ❌ |
| Dein Hund verletzt den Hund eines anderen Halters | ✅ zahlt | ❌ |
| Dein Hund verschluckt einen Stein und muss operiert werden | ❌ | ✅ zahlt |
| Dein Hund reißt sich das Kreuzband | ❌ | ✅ zahlt |
| Dein Hund braucht eine Zahnsanierung | ❌ | ✅ zahlt |
Die vierte Zeile überrascht viele. Wenn dein Hund einen anderen Hund verletzt, ist das ein Schaden bei einem Dritten. Dafür kommt deine Haftpflicht auf, nicht deine Krankenversicherung.
Umgekehrt gilt: Wird dein eigener Hund verletzt, greift die Krankenversicherung. Was sie im Einzelnen übernimmt, zeigt dir unsere Übersicht zur Hundekrankenversicherung. Wenn dir vor allem die Operationskosten Sorgen machen, ist die Hunde-OP-Versicherung der günstigere Einstieg.
Wer nur eine der beiden hat, hat immer genau die Hälfte des Risikos abgedeckt.
Was kostet die Tierhalterhaftpflicht bei Dogcare24?
Die Tierhalterhaftpflicht kostet bei Dogcare24 5,33 € im Monat. Du buchst sie als Zusatz zu deiner Hundekrankenversicherung dazu, einzeln bieten wir sie nicht an.
Enthalten sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis 10 Millionen Euro, weltweiter Schutz und die Absicherung von Schäden in Miet- und Wohnungsräumen. Auch wenn Freunde oder Familienmitglieder mit deinem Hund unterwegs sind, greift der Schutz. Für Welpen sind die ersten zwölf Monate beitragsfrei.
Rechne kurz nach, was das bedeutet: 5,33 € im Monat sind rund 64 € im Jahr. Ein einziger Sachschaden an einer fremden Wohnungstür liegt schnell darüber. Was dein persönlicher Beitrag kostet, zeigt dir der Beitragsrechner in 30 Sekunden.
Wo und wann muss ich meinen Hund anmelden?
Angemeldet wird dein Hund bei der Gemeinde oder Stadt, in der du wohnst, meist beim Steueramt oder Ordnungsamt. Die Fristen unterscheiden sich je nach Land und liegen üblicherweise zwischen zwei Wochen und einem Monat nach der Aufnahme.
Die Anmeldung hat zwei Seiten. Zum einen die Hundesteuer, die jede Kommune selbst festlegt. Zum anderen der Nachweis der Haftpflichtversicherung, den in den Pflichtländern viele Ämter direkt bei der Anmeldung sehen wollen. In Niedersachsen kommt der Sachkundenachweis dazu, in Bremen seit Juli 2026 ebenfalls.
Praktisch heißt das: Kläre die Versicherung, bevor du zum Amt gehst. Sonst musst du ein zweites Mal hin.
Was passiert, wenn ich keine Haftpflicht habe?
Ohne Haftpflichtversicherung zahlst du jeden Schaden aus eigener Tasche, und zwar unbegrenzt. Nach § 833 BGB haftest du als Halter für Schäden deines Hundes auch dann, wenn dich überhaupt kein Verschulden trifft.
Das ist der entscheidende Punkt, den viele unterschätzen. Es spielt keine Rolle, ob du alles richtig gemacht hast. Wenn dein angeleinter, gut erzogener Hund erschrickt und jemanden umwirft, haftest du trotzdem. Diese sogenannte Gefährdungshaftung kennt keine Entlastung durch gutes Verhalten.
Dazu kommt in den Pflichtländern ein Bußgeld, wenn du ohne Versicherung erwischt wirst. Die Höhe legt jedes Land selbst fest.
Fazit
In sieben Bundesländern ist die Hundehaftpflicht Pflicht für jeden Hund, in Nordrhein-Westfalen zusätzlich für alle Hunde ab 40 cm oder 20 kg, und Bremen ist seit Juli 2026 neu dazugekommen. In den übrigen Ländern hängt es an Rasse oder Verhalten deines Hundes.
Unabhängig davon, wo du wohnst, bleibt die Haftung nach § 833 BGB immer bei dir. Und sie deckt nur die eine Hälfte ab: Schäden bei anderen. Was deinem eigenen Hund passiert, ist Sache der Krankenversicherung.
Bei Dogcare24 bekommst du beides aus einer Hand. Die Hundekrankenversicherung der Barmenia für die Gesundheit deines Hundes und die Tierhalterhaftpflicht für 5,33 € im Monat obendrauf.
Rechtsstand: 20. August 2026. Die Landeshundegesetze ändern sich regelmäßig, wie zuletzt in Bremen zum 1. Juli 2026. Bei Unsicherheit fragst du am besten direkt beim Ordnungsamt deiner Gemeinde nach.
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