Gibt es eine Jahreshöchstentschädigung?
Die kurze Antwort
Ja, eine Jahreshöchstentschädigung gibt es bei den ambulanten Behandlungen: 400 Euro pro Jahr im Tarif Basis, 800 Euro im TOP und im Premium unbegrenzt (Rassegruppe 1 und 2) oder 1.200 Euro (Rassegruppe 3 und 4). Für Operationen gilt in allen Tarifen keine Jahresgrenze, einzelne Leistungen wie Physiotherapie oder Prothesen haben aber eigene Obergrenzen.
Ob es eine Jahreshöchstentschädigung gibt, hängt vom gewählten Tarif ab. Gemeint ist der maximale Betrag, den die Versicherung pro Jahr für bestimmte Behandlungen übernimmt.
Wichtig: Für Operationen gilt keine Jahresgrenze
Egal, welchen Tarif du wählst: Die Kosten für Operationen werden ohne Jahreshöchstgrenze erstattet, regulär bis zum 3-fachen GOT-Satz (im Notdienst bis zum 4-fachen) und abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung, auch bei mehreren OPs im selben Jahr. Unterschiede gibt es nur bei den ambulanten Behandlungskosten.
Unterschiede je nach Tarif
- OP-Schutz (Premium OP) und Premium Plus OP: Operationen unbegrenzt, ambulante Kosten nur rund um eine Operation.
- Basis: Ambulante Behandlungskosten bis 400 € pro Jahr, Operationen unbegrenzt.
- TOP: Ambulante Behandlungskosten bis 800 € pro Jahr, Operationen unbegrenzt.
- Premium: Ambulante Behandlungskosten unbegrenzt (Rassegruppe 1 und 2) oder bis 1.200 € pro Jahr (Rassegruppe 3 und 4), Operationen unbegrenzt.
Weitere Leistungsgrenzen
- Physiotherapie: bis zu 10 Behandlungen à 30 Minuten je Indikation.
- Prothesen: bis 500 €, im Premium Plus OP unbegrenzt.
- Vorsorge- und Zahnpaket (in TOP und Premium über die Beratung, online nicht buchbar): Vorsorge bis 70 € bzw. 100 €, Zahnbehandlungen wie Füllungen bis zu dem im Versicherungsschein vereinbarten Betrag.
Warum gibt es solche Grenzen?
Die Grenzen betreffen nur ambulante Behandlungen und einzelne Zusatzleistungen. So bleiben die Beiträge fair und kalkulierbar, während für Operationen keine Jahresgrenze gilt.
Wer maximale Sicherheit möchte, wählt einen Tarif mit hohem ambulantem Budget. Für Operationen gilt in allen Tarifen keine Jahresgrenze.


