Kurz gesagt #
- Erstlaufzeit: Dein Vertrag läuft zunächst für den Zeitraum, der im Versicherungsschein steht (typisch 12 Monate). Er verlängert sich automatisch um je 1 Jahr, wenn niemand kündigt.
- Kündigen in der Erstlaufzeit: Du kannst zum Ablauf der Erstlaufzeit in Textform kündigen – ohne Frist.
- Ab dem 1. Verlängerungsjahr: Du kannst täglich in Textform kündigen. Die Police endet dann mit Ablauf des Tages, an dem die Kündigung eingeht (oder zu einem späteren, von dir genannten Datum).
- Kündigung durch den Versicherer: Die Gesellschaft kann mit 3‑Monats‑Frist zum Ablauf kündigen.
- Sonderrecht nach Schadenfall: Nach einer Leistung dürfen du oder der Versicherer binnen 1 Monat kündigen (bei dir sofort wirksam oder zum Ende des Versicherungsjahres).
Was bedeutet das für dich? #
- Plane bequemerweise zum Jahresende – aber: Sobald du im Verlängerungsjahr bist, bist du maximal flexibel (tägliches Kündigungsrecht).
- Willst du wechseln, achte auf Wartezeiten und Selbstbeteiligung der Zielpolice, damit der Schutz nahtlos bleibt.
→ Mehr dazu: Wartezeit, Selbstbeteiligung
Häufige Fragen #
Gibt es eine feste Kündigungsfrist für mich?
Nur der Versicherer hat eine feste 3‑Monats‑Frist zum Ablauf. Du selbst brauchst in der Erstlaufzeit keine Frist (kündigst einfach „zum Ablauf“) und ab dem 1. Verlängerungsjahr täglich.
Gilt das tägliche Kündigungsrecht wirklich ab dem ersten Verlängerungsjahr?
Ja. Deine Kündigung wird am Tag des Zugangs wirksam (Tagesende) – oder zu einem von dir später gewählten Datum.
Was passiert nach einem regulären Schadenfall?
Du (oder der Versicherer) können binnen 1 Monat kündigen. Deine Kündigung wirkt sofort oder zum Ende des Versicherungsjahres; beim Versicherer 1 Monat nach Zugang.